Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft werden soll? Informieren Sie uns.
Stefanie Hinsch Immobilien belohnt Ihren Tipp mit einer Tippgeber-Prämie, wenn er zu einem Abschluss führt.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Stefanie Hinsch Immobilien belohnt Ihren Tipp mit einer Tippgeber-Prämie, wenn er zu einem Abschluss führt.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Stefanie Hinsch Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Die Immobilie liegt in der Region Hamburg.
- Es wurde noch kein anderer Maklerauftrag erteilt.
- Die Immobilie wurde noch nicht öffentlich beworben.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, kontaktieren Stefanie Hinsch Immobilien ganz einfach. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend und zeitnah informieren.

Wir können nur Immobilien berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie in Hamburg die genannten Voraussetzungen, wird Stefanie Hinsch Immobilien den Immobilienbesitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie in Hamburg die genannten Voraussetzungen, wird Stefanie Hinsch Immobilien den Immobilienbesitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie für Immobilien sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie für Immobilien sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
