Bauanträge in Hamburg nur noch elektronisch
Gut zu wissen
Ab dem 1. Januar 2024 können Bauherrn und Architekten Verwaltungsleistungen für Bauprojekte in Hamburg nur noch elektronisch beantragen. Anträge in Papierform werden von den Bauaufsichtsbehörden dann nicht mehr angenommen.
Wie funktioniert die elektronische Antragstellung?
Für die elektronische Antragsstellung steht Ihnen zukünftig der Online-Dienst „Bauantrag stellen 2.0“ zur Verfügung. Darüber lassen sich Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach §§ 61, 62 HBauO, im Genehmigungsverfahren nach § 172 BauGB, Anträge für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 64 HBauO sowie für Teilbaugenehmigungen nach § 72 HBauO im jeweiligen Hauptverfahren einreichen.
Um den Online-Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Nach erfolgter Antragsstellung können alle beteiligten Behörden in Hamburg elektronisch auf die eAkte zugreifen und die Genehmigungsschritte digital erarbeiten. Dadurch verkürzen sich die Bearbeitungszeiten, weil Papieranträge vor der Prüfung nicht mehr digitalisiert werden müssen.
Die jeweiligen Bescheide stellen die Behörden Ihnen anschließend ebenfalls elektronisch zu. Etwaige Nachforderungen können Sie zudem in Ihrem Servicekonto einsehen.
Weiterführende Informationen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren finden Sie auch auf der Webseite der Freien und Hansestadt Hamburg unter „Wege zur Baugenehmigung“. Hier finden Sie zudem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich für den Online-Dienst „Bauantrag stellen 2.0“ registrieren und einen digitalen Antrag erstellen können.
Um den Online-Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Nach erfolgter Antragsstellung können alle beteiligten Behörden in Hamburg elektronisch auf die eAkte zugreifen und die Genehmigungsschritte digital erarbeiten. Dadurch verkürzen sich die Bearbeitungszeiten, weil Papieranträge vor der Prüfung nicht mehr digitalisiert werden müssen.
Die jeweiligen Bescheide stellen die Behörden Ihnen anschließend ebenfalls elektronisch zu. Etwaige Nachforderungen können Sie zudem in Ihrem Servicekonto einsehen.
Weiterführende Informationen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren finden Sie auch auf der Webseite der Freien und Hansestadt Hamburg unter „Wege zur Baugenehmigung“. Hier finden Sie zudem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich für den Online-Dienst „Bauantrag stellen 2.0“ registrieren und einen digitalen Antrag erstellen können.
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