Das neue Heizungsgesetz - alle Änderungen für Hamburg
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wird abgelöst
Wer als Immobilieneigentümer in den letzten zwei Jahren die Debatten um das Gebäudeenergiegesetz verfolgt hat, steht aktuell vor einer neuen Realität. Während das GEG 2024 noch strikte Quoten für erneuerbare Energien von Immobilien vorsah, befindet sich die Gesetzgebung momentan in einem radikalen Umbau. Die Bundesregierung hat im Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bisherige GEG ablösen soll.
Was gilt aktuell für Hamburger Immobilienbesitzer?
Obwohl die Reform angekündigt ist, gilt bis zur offiziellen Verabschiedung am 01.07.2026 des Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) technisch heute noch das GEG 2024. im Detail bedeutet das in Hamburg:
- Neubauten in Neubaugebieten: Hier müssen Heizungen bereits jetzt zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bestandsgebäude & Baulücken: Hier herrscht aktuell noch eine Übergangsphase. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst, wenn die Stadt Hamburg eine Wärmeplanung vorgelegt hat.
Welche Änderungen sind geplant?
Die Bundesregierung plant eine Abkehr von starren Technologievorgaben. Dies sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform, die voraussichtlich ab Sommer 2026 für Hamburger Immobilien gelten:
- Abschaffung der 65-Prozent-Regel: Die pauschale Pflicht, beim Heizungstausch sofort 65 % erneuerbare Energien nachzuweisen, soll fallen.
- "Bio-Treppe" und Grüngasquote: Statt einer festen Einbauhürde rückt der Brennstoff in den Fokus. Wer weiterhin eine Gasheizung einbaut, muss verpflichtend Tarife mit steigenden Anteilen an "grünen Gasen" (Biomethan oder Wasserstoff) nutzen.
- Technologieoffenheit: Öl- und Gasheizungen bleiben als Option erhalten, solange sie perspektivisch auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden können.
- Ende der Austauschpflicht: Die Pflicht, Konstanttemperatur-Heizkessel nach 30 Jahren zwingend auszutauschen (§ 72 GEG), soll im Zuge der Reform gestrichen werden.
Welche Fristen gelten für meine Immobilie?
- Inkrafttreten des neuen GMG, voraussichtlich 01.07.2026, In Planung
- Wärmeplanung Großstädte, 30.06.2026, Gesetzliche Frist
- Wärmeplanung kleine Kommunen, 30.06.2028, Gesetzliche Frist
- Endgültiges Aus für fossile Brennstoffe, 31.12.2044, Fixiert
Welche Förderungen erhalten Immobilienbesitzer?
Trotz der gesetzlichen Lockerungen bleibt der Umstieg auf Wärmepumpen oder Fernwärme auch für Hamburger Immobilien finanziell attraktiv. Aktuell können Eigentümer bis zu 70 Prozent der Kosten als Förderung erhalten (Grundförderung + Klimageschwindigkeits-Bonus + Einkommens-Bonus). Die Bundesregierung hat signalisiert, dass diese Förderkulisse vorerst bis 2029 stabil bleiben soll, um Planungssicherheit für Eigentümer zu gewährleisten.
Detaillierte Informationen zur Hamburger Heizungsförderung finden Sie unter www.ifbhh.de/foerderprogramm/waermepumpen.
Detaillierte Informationen zur Hamburger Heizungsförderung finden Sie unter www.ifbhh.de/foerderprogramm/waermepumpen.
Die o.g. Texte sind teils KI-generiert.
Fazit für Hamburger Immobilienbesitzer
Aktuell herrscht eine gewisse Atempause. Wer als Immobilienbesitzer eine funktionierende Heizung hat, muss aktuell nicht handeln. Wer jedoch neu bauen oder eine defekte Heizung tauschen möchte, sollte die Wirtschaftlichkeit der Grüngasquote genau gegenrechnen: Fossiles Gas wird durch die steigende CO2-Abgabe und die Pflichtanteile an teurerem Biomethan langfristig die teuerste Option bleiben.
Wichtiger Hinweis:
Da sich das Gesetzgebungsverfahren zum GMG aktuell im Bundestag befindet, können sich Details im parlamentarischen Prozess noch ändern.
Wichtiger Hinweis:
Da sich das Gesetzgebungsverfahren zum GMG aktuell im Bundestag befindet, können sich Details im parlamentarischen Prozess noch ändern.
Sie möchten Ihre Immobilie in Hamburg verkaufen? Kontaktieren Sie uns!
Das Expertenteam von Stefanie Hinsch Immobilien stehen Ihnen beim Immobilienverkauf in Hamburg zuverlässig und vertrauensvoll zur Seite. Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie umfangreich und kompetent. Unsere Geschäftsinhaberin Frau Stefanie Hinsch ist gern persönlich für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
News
Die neuen Hamburger Grundsteuerbescheide sind da!
06.03.2025 - Die neuen Hamburger Grundsteuerbescheide sind da. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre neue Gr... weiter
Notartermin – Alles erfolgreich geregelt
26.02.2025 - Es ist soweit: Der Notartermin steht bevor. Damit kommt der erfolgreiche Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg ei... weiter
Ratgeber-Beiträge
Bauherrn aufgepasst - Bauanträge ab 01.01.2024 nur noch elektronisch
Hamburger Bauherrn und Architekten können ab 1. Januar 2024 Verwaltungsleistungen für Baup... weiter
Unsere Auszeichnungen
Unsere neuesten Objekte
-
Familienfreundliches Wohnen - Großzügige 3,5 Zimmerwohnung in Lokstedt
-
Charmante Jugendstilwohnung mit Balkon zum Innenhof in Altona-Nord
-
Weitblick über Eppendorf - Loftartige Dachgeschosswohnung mit Südterrasse
-
Wohnen in Hoheluft-Ost - Sonnige 2,5 Zimmerwohnung mit Balkon und Tiefgarage
-
Endetage mit sonnigem Balkon, Aufzug und Garage im grünen Lokstedt
-
Nähe Eppendorfer Markt - Große 4-Zimmerwohnung mit Westbalkon und Garage
-
Exklusives Townhouse in ruhiger Lage von Eppendorf!
-
Teilsanierte Eigentumswohnung in Eppendorf-Lokstedt in UKE-Nähe!







